AGB

Download Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Geschäftsbestimmungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und der Berggasthaus Bollenwees AG. Sie gelten für Reservationen von Übernachtungen, Verpflegung, sowie weiteren Dienstleistungen. Der Gast informiert alle weiteren Teilnehmer über die AGB’s des Berggasthauses.
Ein Vertrag tritt in Kraft, sobald mündlich ( telefonisch ), oder schriftlich ( E-Mail ) eine Reservation vorgenommen wird. Gruppenbuchungen ab 10 Personen erfordern eine schriftliche Bestätigung, erst mit dieser wird die Reservation definitiv rechtsgültig. Eine einseitige Vertragsauflösung bewirkt grundsätzlich Recht auf
Schadenersatz.

2. Bestätigung Personenzahl

Die verantwortliche Person verpflichtet sich gegenüber dem Gastgeber, Abweichungen der Teilnehmerzahl laufend zu aktualisieren, und bis 48h vor Anreise die genaue Personenzahl telefonisch mitzuteilen. Nachträgliche kleinere Korrekturen müssen bis spätestens 08:00 Uhr des Anreisetages erfolgen, ansonsten die nicht
beanspruchte gebuchte Dienstleistung kostenpflichtig und in Rechnung gestellt wird.

3. Annullation / Reservationsrücktritt

Ernsthaft begründete Annullationen (Wetter ist kein Grund! ) einer Reservation bis 10 Tage vor Reisedatum sind kostenlos, später folgende Stornierungen werden in Punkt 4. geregelt und entsprechend umgesetzt. Unentschuldigte und nicht annullierte Dienstleistungen ( „No show“ ) werden generell mit 125% der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Ein kostenfreier Rücktritt ist möglich, wenn nachweislich der Zustieg oder die Anfahrt zum Berggasthaus durch höhere Gewalt nicht möglich ist z.B. prekäre Schneesituation, Lawinengefahr, Hochwasser, Erdrutsche, Steinschlag etc., wird aber erst nach frühzeitiger Absprache mit dem Gastgeber gewährt. Besteht die Möglichkeit, dass die Gäste über eine alternative Route ohne Gefahr das Berggasthaus erreichen können, behält der Vertrag die Gültigkeit. Ein Tourabbruch infolge Verletzung wird akzeptiert, beziehungsweise in einer nachweislichen Notsituation die anfallenden Kosten durch eine abgeschlossene Reise- und Annullationsversicherung getragen. Der Abschluss einer Versicherung, in der eine Stornierung des Urlaubs bei Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc. abgedeckt ist, wird dringend empfohlen. Bei Gruppen empfehlen wir ebenfalls vor in Krafttreten der kostenpflichtigen Stornofrist ein Vorinkasso bei den Teilnehmern zu tätigen, um so den Organisator vor allfälligen Kosten zu schützen.

4. Stornofristen und Entschädigung

FR - SObis 10dbis 48hbis 24hbis 1hNo-show
Matratzenlager0 %50 %75 %100 %125 %
Zimmer0 %50 %75 %100 %125 %

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MO - DObis 10dbis 48hbis 24hbis 1hNo-show
Matratzenlager0 % 0 %75 %100 %125 %
Zimmer0 %50 %75 %100 %125 %

 

- mit dem angerechneten Prozentsatz der Entschädigung ist auch der Ausfall Konsumation Restaurant (Nachtessen & Getränke) eingerechnet.
- als Referenzzeit der Stornofristen gilt jeweils 16.00 Uhr ( z.B. 48h ab 16.00 Uhr - Annullation 2 Tage vorher )
- die Bollenwees ist jederzeit problemlos erreichbar, der Zustieg von Brülisau, Sämtisersee bis zum Fählensee ist auch bei ungünstiger Wetterlage ohne Risiko
möglich. Infos und Tipps zu Wetter und Wandermöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite oder erteilen wir auch gerne telefonisch.
- ein grosser Dank für das Verständnis, dass mit dieser Massnahme ein Anteil zur Deckung von Fixkosten abgewälzt wird. Übernachtungsplätze werden im Gegenzug
über längere Zeit freigehalten und viele Anfragen negativ beantwortet. 

5. Zahlungsmöglichkeiten und Preise

Die Rechnung kann Bar ( SFr. oder Euro ), TWINT oder mit Debitkarte beglichen werden. Kreditkarten (Master / VISA) werden akzeptiert, für höhere Beträge stellen wir gerne den Betrag in Rechnung, welche in 20 Tagen einbezahlt werden muss. Unsere Preise werden in Schweizer Franken berechnet, und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Übernachtungspreise gelten pro Pers. inkl. Frühstück und exkl. Kurtaxe Fr. 2.50 ( nur Erwachsene ).

6. Wichtige Informationen und Hausordnung

Spätestens ab 16:00 Uhr sind alle Übernachtungsmöglichkeiten bezugsbereit, bis 10:00 Uhr bitten wir Sie die Zimmer zu räumen, und diese für unsere guten Seelen im Reinigungsdienst frei zu geben. Das Abendessen wir von 17.30 bis 20:00 Uhr angeboten, das Frühstück kann von 07:00 bis 09:00 Uhr eingenommen werden.

Die Nachtruhe um 23.00 Uhr ( SO-FR ) oder 24:00 Uhr ( SA ) wird eingehalten, und muss von allen Gästen akzeptiert werden. Es müssen alle Teilnehmer darüber informiert werden. Dieser Regelung ausgenommen sind die Anlässe «Alpstobete» Bollenwees und Saisonschluss-Party.

Hunde dürfen im Berggasthaus Bollenwees nur in den Zimmer «Roslenfirst» für einen Beitrag von Fr. 15.- gehalten werden. In den anderen Zimmerkategorien, wie auch Matratzenlager sind Vierbeiner nicht erlaubt. Im Restaurant dürfen sich Hunde aufhalten, wir appellieren aber zu absoluter Rücksichtnahme gegenüber Gästen und Mitarbeiter. 

7. Haftung und Schäden

Die Berggasthaus Bollenwees AG lehnt jede Haftung für Beschädigungen und Verlust von persönlichem Eigentum ab. Für mutmassliche Schäden an Inventar und Berggasthaus wird Anzeige erstattet.

Sämtliche schriftlichen und mündlichen Informationen vom Gastgeber und Mitarbeiter z.B. über Wegverhältnisse, Wettersituationen, Wandervorschläge etc., werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erteilt. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die sich für einen Gast aus der Verwendung von solchen Informationen ergeben können, ist ausgeschlossen. Alle Entscheide liegen in der Verantwortung des Gastes, respektive des Gruppenverantwortlichen.

Der Reservationsvertrag gilt bei Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten als Grundlage für weitere Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien.

Brülisau, 1. Dez. 2024